Jetzt ist die richtige Zeit für die Grippeimpfung. Warum auch Sie sich schützen sollten.
Sie sind älter als 60 Jahre oder gehören zu einer Risikogruppe? Dann bekommen Sie ab Januar von Ihrer Krankenkasse zwei Bezugsscheine für je 6 Corona-Schutzmasken per Post zugesandt. Diese Bezugsscheine können Sie jetzt in Ihrer Muster Apotheke einlösen. Natürlich erhalten Sie bei uns FFP2-Masken in gewohnt hochwertiger Apotheken-Qualität.
Für einen sicheren und reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, Ihre Masken in unserer Apotheke vorzubestellen. Nutzen Sie dafür einfach unser Reservierungsformular. Ihre FFP2-Masken können Sie bei uns in der Muster Apotheke abholen oder per Boten direkt zu sich nach Hause liefern lassen*.
*Liefergebiet: PLZ 04155, 04249, 04153.
Natürlich können Sie auch gleich beide Berechtigungsscheine bei uns einreichen, sodass wir auch das zweite Masken-Paket für Sie reservieren.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Abholung bzw. Lieferung
- Ihr Berechtigungsschein muss bei Abholung vorgelegt oder bei der Lieferung dem Boten ausgehändigt werden.
- Es ist eine Zuzahlung von je 2,00 € je Abgabe von 6 Masken zu leisten.
Extra in der Muster Apotheke: Wir erstatten Ihnen den Eigenanteil von 2,00 Euro pro Masken-Paket!
Reservieren Sie hier Ihre FFP2-Masken
Wichtige Fragen zu den FFP2-Masken
Gehöre ich zum anspruchberechtigten Personenkreis?
Alle Personen über 60 Jahre sowie Personen mit folgenden Vorerkrankungen haben Anspruch auf die FFP2-Masken:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
- chronische Herzinsuffizienz,
- chronische Niereninsuffizienz,
- zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
- Diabetes mellitus Typ 2,
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
- Risikoschwangerschaft
Anspruch haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Welche Termine sind wichtig?
Die Berechtigungsscheine sollen im Laufe des Januars verschickt werden. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie ab sofort Ihre Masken bei uns reservieren.
Die Ausgabe von je 6 Schutzmasken pro Berechtigungsschein soll in zwei Phasen erfolgen.
- Zeitraum 1 07.01.2021 bis 28. 02.2021
- Zeitraum 2 16.02.2021 bis 15.04.2021
Gerne können Sie auch gleich beide Berechtigungsscheine bei uns einreichen, sodass wir beide Masken-Pakete für Sie reservieren oder Ihnen nach Verfügbarkeit zusammen übergeben können.
Ich habe keine Bescheinigung für FFP2 Masken erhalten, obwohl ich anspruchsberechtigt bin?
Sollte dies einmal der Fall sein, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Die Masken-Bescheinigungen werden nach und nach an rund 27 Millionen Menschen versendet, und zwar in dieser Reihenfolge:
1. Personen ab 75 Jahren
2. Personen ab 70 Jahren und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen
3. Personen ab 60 Jahren
Wie trage ich eine FFP2-Maske richtig?
- Waschen Sie sich vor Gebrauch der Maske gründlich die Hände mit Seife, mindestens 20 Sekunden lang.
- Fassen Sie die Maske immer nur an den Bändern an. Ziehen Sie die Bänder über beide Ohren.
- Die Maske muss über Mund, Nase und Wangen gut passen.
- Die Maskenränder sollten eng am Gesicht anliegen, sodass keine Luft mehr an der Maske vorbei ein- oder ausgeatmet werden kann.
- Wenn Sie eine neue Maske verwenden, testen Sie zunächst, ob Sie durch die Maske genügend Luft bekommen.
- Wenn die Maske durchfeuchtet oder nass geworden ist, zum Beispiel durch Speichel oder auch Regen, sollte sie abgenommen und ausgetauscht werden.
- Auch beim Abnehmen ist es wichtig, die Bänder zu benutzen.
- Waschen Sie nach dem Abnehmen Ihre Hände für mindestens 20 Sekunden mit Seife oder nutzen Sie Desinfektionsmittel.
Kann ich eine FFP2-Maske wiederverwenden?
FFP2-Masken sind Einwegprodukte für den einmaligen Gebrauch. Nachdem Sie die Maske getragen haben, sollte sie sofort in den Restmüll wandern. Sie kann nicht gewaschen und wiederverwendet werden.
Wenn Sie die Maske mehrmals an einem Tag auf- und absetzen müssen, ist es wichtig, die Maske nur an den Bändern anzufassen und an der Luft trocknen zu lassen.
Mario Mustermann,